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AGBs für Bankettvereinbarungen und Restaurantbestellungen
"Am KAI 334"

  1. ​Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres Hauses.
     

  2. Ein voller „à la carte-Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Einschränkungen wie z. B. Allergiker, Vegetarier, Veganer müssen nur dann berücksichtigt werden, soweit sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
     

  3. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekoration sowie für Veranstaltungen evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet.
     

  4. Musiker- und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
     

  5. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
     

  6. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste wird der vereinbarte Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Im Falle des Verbleibs der Gäste wird der jeweils vereinbarte Preis für die anderen Gäste als zusätzliche Zahlung fällig.
     

  7. Unsere Preise sind Endpreise, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist.
     

  8. Unsere Rechnungen können mit Kreditkarte, EC-Karte und in bar beglichen werden Eine Begleichung per Überweisung oder Paypal bedarf der vorherigen Zustimmung. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung zu begleichen.
     

  9. Bei Bankett-Veranstaltungen, an denen mehr als 15 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu. Restaurantbestellungen zu besonderen Anlässen (z.B. Brunch) sind bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu 100% vorauszuzahlen.
     

  10. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet.
     

  11. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z. B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen.
     

  12. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht sowie im Falle von höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.

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